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Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Mindener Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentümer

Vereins-Meldungen:


Die neue Trinkwasserverordnung


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Neuer Mietspiegel für Minden


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Neue Pflichten für Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Warmwasserbereitung

Minden - Die Existenz der vorhandenen Wasserverteilungsanlagen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Auch die Inbetriebnahme oder die baulichen oder betriebstechnischen Veränderungen einer solchen Anlage müssen dem Gesundheitsamt vier Wochen im Voraus schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige einer Stilllegung der Anlage muss innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Der Wasserverteilungsanlage müssen an mehreren repräsentativen Stellen einmal im Jahr Proben entnommen und diese auf Legionellen untersucht werden. Bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Parteien werden sich die Untersuchungskosten voraussichtlich auf um die 200 Euro belaufen. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen innerhalb von zwei Wochen dem Gesundheitsamt mitgeteilt und vom Eigentümer 10 Jahre aufbewahrt werden.

Sollte dem Vermieter bekannt werden, dass die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte oder Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, muss der dies unverzüglich dem Gesundheitsamt mitteilen. Auch grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers sowie außergewöhnliche Vorkommnisse an der Wasserverteilungsanlage müssen unverzüglich angezeigt werden.

Sollten dem Trinkwasser Aufbereitungsstoffe hinzugefügt werden, müssen deren Konzentrationen wöchentlich aufgezeichnet werden. Dem Mieter müssen diese Aufzeichnungen sechs Monate lang auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Beginn der Zugabe eines Aufbereitungsstoffes muss den Mietern schriftlich oder durch Aushang an geeigneter Stelle bekannt gegeben werden.

Den Mietern muss einmal im Jahr auf der Grundlage der Untersuchungen geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung gestellt werden. Ein Aushang ist hierfür ausreichend. Zudem müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern ab dem 01. Dezember 2013 die Mieter informieren, falls in der Trinkwasserverteilungsanlage noch Bleileitungen vorhanden sind.
Wer diese Pflichten nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

 

Anzeige gegenüber dem Gesundheitsamt -pdf-Datei-
Bitte zunächst in die Geschäftsstelle einreichen! Bei ausreichend Rückmeldungen erzielen wir einen besseren Preis im Untersuchungslabor.

Nur noch bis 31. Januar 2012

 

Information des Gesundheitsamt Minden zu Legionellen -pdf-Datei-

Informationen des Gesundheitsamt Minden zur Verminderung von Legionellen-Wachstum -pdf-Datei-




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