23. Oktober 2001
H & G Minden: Gemeinsame Aktion mit dem Mieterverein
Grund zu Mietärger: Kleintierzoo und Nackedei
Minden - Die Einführung des neuen Mietrechts war für den Haus und Grund Minden Anlaß genug, eine Telefonaktion zu organisieren, die gemeinsam mit dem Mindener Tageblatt und dem Mieterverein Minden durchgeführt wurde. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Minden hatten Gelegenheit, 2 Stunden lang ihre Fragen rund um das neue Mietrecht zu stellen.
Mehr als 40 Anrufe gingen in der Redaktion des Mindener Tageblatt ein. Ein 4-köpfiges Expertenteam, bestehend aus Mindens Haus und Grund Geschäftsführerin Regine Wehking, dem Mindener Haus und Grund Rechtsanwalt und Notar Franz Pieper, sowie Geschäftsstellenleiterin Ursula Bornemann und Rechtsanwalt Thorsten Bornemann vom Mieterverein waren die Ansprechpartner. Im Mittelpunkt der Fragen stand nicht unbedingt die gesetzliche Veränderungen des Mietrechts. Oftmals erkundigten sich die Anrufer auch zur generellen Praxis des Mietrechts. Ein gefragter Mann war Rechtsanwalt Pieper. Bei ihm erkundigten sich Anrufer aller Altersgruppen, angefangen von der Auszubildenden bis hin zum 80-jährigen Rentner. Drei Anrufer fragten den Rechtsanwalt gezielt wegen Problemen durch das neue Mietrecht. Eingehen mußte er auf Fragen bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs, um Fragen der zeitlichen Befristung aber auch um die vorzeitige Vertragsbeendigung bei der Anmietung von Gewerberäumen. Aber auch Regine Wehing mußte Rede und Antwort stehen. Bei ihr ging es in den Fragen um den Erwerb von Immobilien, um Nebenkostenabrechnungen und um Befristungsmöglichkeiten von Mietverträgen.
Ganz andere Fragen stellten die Anrufer auf der Mieterseite. Hier ging es häufig um Mietminderung aufgrund von Mäusen. Saisonal bedingt trübt offenbar z.Zt. der Zulauf der kleinen grauen Nager so manches Mietverhältnis in Minden und Umgebung. Viele betroffene Mieter wollen dann offenbar schon die Miete mindern. Eine andere Frage richtete sich auf die Umstellung des Mietvertrages in Euro. Frau Bornemann riet dem Mieter, seine Mietzahlung nach dem korrekten Kurs zu leisten. Aber auch Vermieter sind gut beraten, ihre Mietzinszahlungen exakt umzurechnen. Dazu Rechtsanwalt Pieper: "Wenn der Vermieter nicht korrekt umrechnet und auch nur auch ein paar Euro-Cent aufrundet, und der Mieter diese "Mieterhöhung" stillschweigend akzeptiert, ist der Vermieter 1 Jahr lang von jeder weiteren Mieterhöhung ausgeschlossen. Das kann sich besonders nachteilig auswirken, wenn im Jahr 2002 ein neuer Mietspiegel in Minden erscheint." Meerschweinchen, fünf Katzen, drei Hunden, drei Vögeln, zwei Schafen, einem Papagei, einem Pferd und mit einem Wollschwein. Inzwischen wurde aber der "Kleintierzoo-Haltung" neben anderen Gründen vom Anwalt erfolgreich gekündigt.ie so mancher Mieter die harmlose Formulierung "Tierhaltung erlaubt" zu verstehen glaubt, davon konnte der Anwalt berichten: Vermietet war eine Erdgeschosswohnung, bestehend aus vier Zimmern mit Küche, Bad und Garten. Der Mieter und seine Familie teilten sich die Wohnung mit insgesamt neun
Dass Freiheit für den Körper ein Grund für Mietminderung sein kann, davon weiß ein Mindener Vermieter seit seinem Fall einer Sonnenanbeteterin zu berichten. Angefangen hatte alles dadurch, dass sich ein männl. Mieter im Obergeschoss über seine freizügige Nachbarin im Erdgeschoss beschwerte. Denn in einem "für jedermann" einsehbaren Garten sonnte die sich "ständig bei schönem Wetter" und das auch noch "oben ohne oder vollständig unbekleidet". Das tat sie dann auch noch in einem Gartenbereich, der für den Obergeschossmieter zugänglich war, was ihm offenbar zuviel war: Der derartig gestörte minderte eigenmächtig die Miete. Grund für eine Mietminderung? Das fand der Anwalt des Vermieters, Franz Pieper nicht! Er meinte, heutzutage würden viele Zeitgenossen den Anblick einer nackten Frau eher genießen. Der Anwalt des Mieters bezweifelte das allerdings, "der Genuss mag vielleicht für eine 20-jährige Frau gelten, sicherlich aber nicht für eine 60-jährige".
Damit solche Vorgänge Einzelfälle bleiben, sollten sich Vermieter und Mieter die Änderungen der Mietrechtsreform vom 01. September 2001 genauer anschauen. Die Telefonaktion hatte einiges an Klarheit geschaffen und war ein voller Erfolg.
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