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18. Oktober 2004
Gnadenfrist für Energieverschwender läuft ab!
MT-Telefonaktion am 18. Oktober zum Thema Energiespar-verordung/Heizungssanierung

Minden - Ab 1. November 2004 müssen alle Heizungen in Deutschland die niedrigeren Grenzwerte für Abgasverluste nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten. Wer immer noch eine alte Heizung benutzt und Energie verschleudert, der muss jetzt handeln. In einer gemeinsamen MT-Telefonaktion mit Haus und Grund Minden e.V. geben vier Experten Tips wie man sich in dem komplizierten Feld der Energiesparverordnung besser zurechtfindet.

Bei der MT-Telefonaktion:

vorne sitzend v.l.:
Werner Schapka
Thomas Blase

stehend v.l.:

Klaus Mölle
Stefan Koch MT
Markus Green




Die neue Bundesimmissionsschutzverordnung legt die Grenzwerte für Abgasverluste von Heizungsanlagen fest. Das Ziel dabei ist, Energieverluste und Schadstoffausstoß bei der Erzeugung von Raumwärme zu reduzieren. Ein entscheidendes Kriterium, ob eine Heizungsanlage der 1. BimSchV entspricht, sind deren Abgasverluste. Folgende Regelungen sind ab dem 1. November zwingend zu beachten: Heizungen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt (kW) dürfen dann höchstens elf Prozent Abgasverlust aufweisen. Für Kessel zwischen 25 und 50 kW gelten zehn Prozent als Obergrenze, bei größeren Anlagen sind es neun Prozent. Bei Ölheizungen kommt es darüber hinaus noch auf die Rußzahl an.

Ob eine Heizungsanlage diese Grenzwerte in Zukunft einhält, stellt der Schornsteinfeger durch die jährliche Abgasmessung fest. Für Hauseigentümer lohnt es sich, das letzte Meßprotokoll oder das Typenschild des Gerätes daraufhin zu überprüfen und als Energiesparanleitung zu verwenden. Gerade in Zeiten hoher Energiekosten kann ein durchdachtes Heizungsmanagement so manchen Euro einsparen, denn die Energiekosten einer Heizung ist mit jährl. rund 50 Prozent der größte Energieverbraucher im Haushalt. Der Schornsteinfeger wird gerne das Messprotokoll daraufhin erläutern.

In den meisten Fällen liegt der Grund für hohe Abgasverluste an einem veralteten Heizkessel, kann aber auch an einem verschmutzen oder falsch eingestellten Brenner oder einem zu hohen Schornsteinzug liegen. Betroffen sind z.Zt. vor allem Heizkessel bis etwa Baujahr 1980, die mit einer konstanten Kesseltemperatur von rund 70 Grad Celsius arbeiten, denn die haben immer dann einen schlechten Wirkungsgrad, wenn die volle Heizungsleistung nicht benötigt wird – und dies ist der Regelfall. In solchen Fällen hilft der Austausch gegen moderne Kessel. Als sinnvolle Alternative hat sich die Niedertemperatur- und Brennwerttechnik durchgesetzt. Deren Heizkessel passen ihre Temperatur dem Wärmebedarf an und heizen nur so viel wie nötig. Da die Kessel heute besser gedämmt sind, werden zudem übermäßige Abgas- und Bereitschaftsverluste vermieden und machen sich bereits nach wenigen Jahren durch ihre Effizienz bezahlt. Für Heizöl sind Niedertemperaturkessel inzwischen der technische Mindeststandard, beim Erdgas sollte es schon ein Brennwertkessel sein. Durch die verbesserte Verbrennung tritt jedoch ein neues Problem auf: die Abgase im Kamin kühlen derart ab, daß der enthaltene Wasserdampf an der Innenseite kondensiert und den Schornstein durchfeuchten oder versotten läßt. Eine Querschnittsverringerung durch Einziehen von Edelstahlrohren schafft hier Abhilfe und ist unbedingt nötig. Für diese Schornsteinsanierung muß zusätzlich mit Kosten von rund 500 € pro Vollgeschoß gerechnet werden.

Bei einer Heizungsneuinstallation müssen eine Reihe verschiedenster Regeln und Normen eingehalten werden. Da die Montagekosten gegenüber dem hohen Materialwert eher gering sind, ist von einer Selbstmontage durch den Heimwerker abzuraten. Eindringlich ist davor zu warnen, sich auf Messen irgendwelche Schnäppchen andrehen zu lassen, die tatsächlich meist kaum billiger sind als die Komplettmontage durch einen ortsansässigen Handwerker. Die Investitionskosten für eine neue Heizung werden je nach Ausführung zwischen 4000 und 8500 Euro betragen.

Alternative Energien

Für Hauseigentümer die viel Wert auf umweltschonende Verbrennung legen, stehen auch andere gute alternative Wärmeerzeuger zu Verfügung. So bieten beispielsweise moderne Holzpalettkessel denselben Komfort wie die Öl- bzw. Gaszentralheizungen. Holzpellets werden aus Sägewerksabfällen gepresst und durch Tankwagen oder in Säcken geliefert. Ca. einmal pro Woche muß dann das Brenngut in den Wochenvorratsbehälter gegeben werden.

Ist die Sanierung einer Heizungsanlage notwendig, ist auch der günstigste Zeitpunkt zum Einbau einer termischen Solaranlage gefunden. Die Sonne ist die einzige Energiequelle, die dauerhaft verfügbar und praktisch ohne Schadstoffbelastung ist. Deshalb sollte auch immer überlegt werden, welche technischen Möglichkeiten die moderne Solartechnik bereithält. Sie kann vor allem zur Warmwasserbereitung genutzt werden. Dafür genügt meist eine Fläche von 3 bis 15 m² auf dem Süd-, Südost- oder Südwestdach.

Fördermittel

Ernergiesparende Maßnahmen und Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden vom Bund, dem Land NRW aber auch von den Stadtwerken gefördert. Die Aufzählung aller Förderprogramme (derzeit rund 40) würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Über die Fördermittel erhält man detaillierte Auskunft bei Haus und Grund und bei der Energieargentur NRW in Wuppertal. Die Energieagentur NRW wurde 1990 durch das nordrhein-westfälische Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung als neutrale und unabhängige Institution in allen Fragen rund um den Faktor Energie ins Leben gerufen. Die Aufgaben und Ziele dieser Landeseinrichtung wurden klar definiert: Die Energieagentur NRW konzentriert sich auf die Information und Vermittlung kompetenter, bedarfsorientierter und umfassender Hilfestellung zur ökonomischen Energieverwendung sowie zum Einsatz unerschöpflicher Energiequellen. Die beiden wichtigsten und empfehlenswerten Förderprogramme sind das CO2-Minderungs- sowie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Diese werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Für den Einbau von Solaranlagen, Niedertemperatur- und Brennwertkesseln sowie für Wärmeschutzmaßnahmen erhält man zinsverbilligte Kredite. Beachten muß man aber unbedingt, dass sich die Konditionen der Förderprogramme, beispielsweise der Zinsen, häufig ändern. Auch fließen die Fördermittel nicht immer. Ist etwa ein Etat erschöpft, können keine Fördergelder mehr zur Verfügung gestellt werden. Bevor man also mit einer Energiesparmaßnahme beginnt, sollte man sich in jedem Fall bei den Experten der Telefonaktion über die Fördermöglichkeiten erkundigen. Anträge für Fördermittel sind aber in jedem Fall vor Beginn der energiesparenden Maßnahme bei der Hausbank zu stellen und nicht direkt bei der KfW. Nachträglich gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt und ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht!

Mieten steigen

Modernisierungsarbeiten erfordern nicht nur vom Vermieter im Wesentlichen finanzielle Aufwendungen, auch die Mieten werden steigen. Bei Modernisierungsmaßnahmen die eine nachhaltige Einsparung von Energie garantieren, ist der Vermieter berechtigt, 11 Prozent von den entstandene Kosten, die auf die Wohnung entfallen, umzulegen. Allerdings sind zu diesen Maßnahmen formelle Voraussetzungen und Fristen einzuhalten. Sinnvoll ist es, sich zu diesem Thema vom Haus und Grund in der Pöttcherstraße fachlich beraten zu lassen.

Energiepaß

Aufgrund der EU-Energie-Effizienz-Richtlinie (offizieller Titel: "Richtlinie 2002–91–EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft vom 04.01.2003) soll ein Energiepaß verpflichtend für Neubauten und den Gebäudebestand in allen EU-Ländern eingeführt werden.

Entgegen anderslautender Presseberichte ist festzustellen, daß die Energie-Effizienz-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Dies muß aber bis Ende 2005 geschehen; an einem Referentenentwurf wird derzeit gearbeitet. Bis Ende 2004 läuft auch noch ein Feldversuch der Deutschen Energie Agentur (dena), mit dem praktische Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden sollen, die in die gesetzliche Regelung einfließen sollen. Für Neubauten wird ein Energiepaß aber bereits schon jetzt ausgestellt.

Weitere umfangreiche Informationen erhalten Mitglieder im Online-Service-Center


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