31. Oktober 2002
Steuererhöhungen belasten Haus- und Grundeigentümer
Herbstversammlung des Vereins Haus und Grund Minden e.V.
Minden. Auch die Mindener Haus- und Grundeigentümer werden sich Aufgrund der geplanten Einführung neuer Steuergesetze sowie der Inkraftretung der neuen Energiesparverordung zum 01. Feb dieses Jahres auf weitere finanzielle Belastungen einstellen müssen.
Der Verein Haus und Grund informierte seine Mitglieder auf der Herbstversammlung im Vortragsraum der Sparkasse Minden-Lübbecke über die geplanten Steuererhöhungen der rot-grünen Regierung. Marita Zillmann, Vorstandsmitglied von Haus und Grund, stellte die neuen Änderungen vor: Vereinheitlichung der linearen Gebäudeabschreibung auf 2%, die Abschaffung der degressiven Gebäudeabschaffung, die Erweiterung der Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne für nicht selbstgenutzte Grundstücke und die Neuregelungen der Eigenheimzulage.
Künftig wird eine Eigenheimzulage nur noch dann gewährt, wenn Kinder steuerlich zu berücksichtigen sind. Die Einkommensgrenzen werden von 81.807/163.614 Euro auf 70.000/140.000 Euro (ledig/verheiratet) gesenkt. Personen ohne Kinder erhalten also zukünftig keine Zulagen mehr.
Entfallen wird auch die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei nicht selbstgenutzen Grundstücken. Veräußerungsgewinne aus derartigen Geschäften werden demnach generell – mit einer Übergangsregelung – steuerpflichtig.
Bislang durften für die Abnutzung eines Gebäudes gleichbleibend 2%, 2,5 % oder 3% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Der Abschreibungssatz hing ab vom Baujahr und der Gebäudenutzung (betrieblich oder zu Wohnzwecken). Künftig beträgt der Abschreibungssatz – unabhängig vom Baujahr und der Gebäudenutzung – einheitlich 2%. Das entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren.
Marco Nettingsmeier vom Fachbereich Marketing des EMR informierte in seinem Vortrag über die Einführung der neuen Energiesparverordnung. Am 1. Februar 2002 trat die neue "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" (Energiesparverordnung - EnEV) in Kraft. Sie markiert einen gravierenden Einschnitt im Bereich des umweltbewussten Bauens. Der maximal zulässige Energieverbrauch eines Gebäudes muss danach um ein Drittel geringer sein, als bisher gestattet war. Auch Modernisierungs- und Sanierungsmassnahmen müssen den neuen Umweltrichtlinien entsprechen. Die energetischen Daten des Hauses sollen in einer Art “Häuserpass” fixiert werden.Zum ersten Mal werden dabei die Anforderungen für den Energieverbrauch eines Gebäudes in einem Regelwerk zusammengefasst:
Der zulässige Energiebedarf von Neubauten wird im Schnitt um 30% gesenkt. Das Anforderungsniveau sinkt dabei für größere Mehrfamilienhäuser mehr als das für 1- und 2-Familienhäuser. Der jährliche Durchschnittsverbrauch an Heizöl oder Gas soll von heute 10 auf 7 Liter beziehungsweise Kubikmeter pro Quadratmeter fallen. Damit wird das Niedrigenergiehaus (das 7-Liter-Haus) im Neubau zum Standard. Umwandlungsverluste außerhalb des Gebäudes, elektrischer Hilfsenergieverbrauch und der Einsatz von regenerativen Energien zur Heizung und Warmwasserbereitung werden durch die primärenergetische Berechnung des Heizenergiebedarfs berücksichtigt.
Ein neuer Energeibedarfsausweis hält die energetischen Werte des Gebäudes fest und sorgt so für mehr Markttransparenz für Mieter, Eigentümer und den Immobilienmarkt.
Bei Modernisierungsmaßnahmen werden einzelne Nachrüstungen verpflichtend. Dies gilt vor allem für veraltete Heiztechnik. Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute Heizkessel müssen innerhalb der nächsten fünf bis acht Jahre erneuert werden. Auch für die Putzerneuerung und den Austausch von Fenstern oder Verglasungen gibt die Verordnung Mindeststandards vor.
Haus- und Grundeigentümer haben die Möglichkeit sich weiter zu informieren. Beratungen sind in der Geschäftsstelle des Vereins, Pöttcherstr. 24, während der Geschäftszeiten möglich.