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Haus & Grund Minden kooperiert mit Hausbank München

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Haus & Grund Minden gibt eigene Mitgliederzeitung heraus

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Neuer Mietspiegel für den Altkreis Lübbecke: Mieten fallen um 7 Prozent

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Mietspiegel Porta Westfalica 2006

Mietspiegel gem. § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches der Stadt Porta Westfalica für den frei finanzierten Wohnungsbau

Stand: 1.4.2006

1. Die umseitige Mietspiegel wurde von der Stadt Porta Westfalica unter Anwendung der gesammelten Daten der Wohngeldstelle und der zur Verfügung gestellten Mietangaben von der GSW Minden eG, als Großvermieter in Porta Westfalica, erarbeitet. Die bekannt gewordenen Mieten, ca. 860, vom 01.04.2002 bis zum 31.12.2005 sind ausgewertet worden.

2. Bei dem Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Mietwohnungen. Bei den genannten Werten handelt es sich um Nettokaltmieten. Die angegebenen Werte beziehen sich auf einen Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Die genannten Mieten sind Eckwerte. Außerdem ist der häufigste Beobachtungswert angegeben. Diese Daten geben den Schwerpunkt des Marktes wieder. Im Einzelfall kann von ihnen nach oben wie nach unten abgewichen werden. Die Mietrahmen beziehen sich auf Wohnungen von etwa 45 bis 110 qm. Für kleinere bzw. größere Wohnungen und Einfamilienhäuser können sich Zu- bzw. Abschläge ergeben.

3. Der Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe da, die den Vermietern und Mietern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können bei unterschiedlicher Meinung der Parteien aber auch Vergleichsobjekte und Sachverständigengutachten ein Mieterhöhungsverlangen rechtfertigen bzw. verhindern.

4. Eine umfassende Renovierung kann bei Wohnungen älteren Baujahres die höhere Mieten rechtfertigen. Eine Wohnung ist nur dann modernisiert, wenn die Ausstattung und Beschaffenheit einer Neubauwohnung im Zeitpunkt der Modernisierung entspricht. So etwas trifft nur dann zu, wenn der Wohnwert der Wohnung durch weitergehende Maßnahmen erheblich erhöht wurde, wie z.B. Einbau einer modernen Heizung und/oder Verbesserung der sanitären Ausstattung oder der Einbau neuzeitlicher Fenster, Verbesserung der Wärmedämmung, des Schallschutzes, der elektrischen Anlagen, der Fußböden. Auch die Verbesserung des Wohnungsgrundrisses zählt hierzu, nicht jedoch Renovierungsmaßnahmen.

Mietspiegel Porta Westfalica 2006


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