Mietkautionsservice der Hausbank München
Minden - Die Mietkaution ist eine nutzbringende Sicherheit für jeden Vermieter. Gemäß § 551 BGB müssen Kautionszahlungen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und verzinst werden. Daraus ergeben sich für ihn weitere Pflichten. Die Treuhandsparkonten der Hausbak München sind juristisch so gestaltet, dass der Vermieter jederzeit und uneingeschränkt über die Kautionssumme verfügen kann – ohne Mitwirkung des Mieters!
Kostenfreie und unkomplizierte Kontoeröffnung
- Direkter Zugriff auf die Kautionssumme ohne Mitwirkung des Mieters
- Unkomplizierte Sparbuchverwaltung mit Verpfändung für den Vermieter
- Direkter Versand der Zins- und Steuerbescheinigung an jeden Mieter zum Jahreswechsel
- Jährliche detaillierte Objektübersichten und Kontenübersichten für denVermieter bzw. Verwalter
- Gesetzeskonforme Anlage und Verzinsung gemäß § 551 BGB
- Papierloses Verwalten der Kautionsbestände per Internet
- Automatische und kostenfreie Updates