25.März 2004
Steueränderungen für Haus- und Grundeigentümer
Jahreshauptversammlung bei Haus und Grund Minden
Minden – Ditmar Schnittker wurde auf der Jahreshauptversammlung bei Haus und Grund Minden für weitere 4 Jahre zum Vorsitzenden gewählt. Vorstandsmitglied Marita Zillmann informierte in einem Referat über die wichtigsten Steueränderungen für Haus- und Grundeigentümer.
In seinem Rechenschaftsbericht ging der Vorsitzende noch einmal auf die steigende Zahl insolventer Mieter in Minden ein und empfahl allen Mitgliedern des Vereins vor Abschluß eines Mietvertrages Gebrauch von Möglichkeit der Insolvenzprüfung eines Mietbewerbers durch eine private Auskunftei zu machen.
Vorstandswahlen
Wiedergewählte Vorstandsmitglieder:
v.l. 1. Vorsitzender Ditmar Schnittker
Reiner Spilker
“Im Rahmen der Mitgliedschaft bei Haus und Grund stehen jedem Mitglied pro Jahr 3 Auskünfte kostenlos zur Verfügung”, so Schnittker. Auch um ein finanzielles Risiko durch einen möglichen Mietrechtsprozess abzusichern, werden den Mitgliedern preisgünstige Rechtsschutzversicherungen angeboten.
Über die wichtigsten Steueränderungen, die sich durch das Vorziehen der Steuerreform 2005 ergeben, informierte Marita Zillmann. Diese Änderungen sind in der Regel bereits ab dem 1.1.2004 gültig.
Immer wieder im Gespräch der rot-grünen Bundesregierung ist die Eigenheimzulage. Diese soll gesenkt, neu ausgerichtet oder endgültig abgeschafft werden. Nunmehr hat der Gesetzgeber aber erst einmal für Anschaffung (Kaufvertrag) und Herstellung (i.d.R. Bauantragstellung) folgende Absenkungen und strukturelle Maßnahmen beschlossen:
- Neubauten und Erwerb bestehender Häuser (also Altbauten) werden einheitlich gefördert, d.h. der sog. Altbauerwerb wird nicht mehr schlechter behandelt.
- Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 2 Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
- Der Fördergrundbetrag beträgt über den Förderzeitraum von 8 Jahren höchstens 1.250 Euro im Jahr, die Kinderzulage wird erhöht auf 800 Euro pro Kind und Jahr.
- Die Einkunftsgrenze, d.h. die Summe der positiven Einkünfte (also nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte) wird für den Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag auf 30.000 Euro.
Bauherren, die noch vor dem 1.1.2004 mit der Herstellung begonnen, und Erwerber, die davor noch den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren noch nach dem alten Recht die Förderung in Anspruch nehmen.
Nicht nur die Eigenheimzulage, sondern auch die degressiven Abschreibungssätze AfA für Mietwohnneubauten sind abgesenkt wurden. Sie betragen im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren 4 Prozent, in den folgenden 8 Jahren 2,5 Prozent und in den darauf folgenden 32 Jahren 1,25 Prozent.
Einen Hinweis auf die Steueramnestie gab es dann auch noch: ab 2004 unterliegen nicht erklärte Einkünfte der Jahre 1993 bis 2002 durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung bei gleichzeitiger Zahlung einer pauschalen Abgabe der Steueramnestie. Offen gelegte Einkünfte werden dann mit 25 Prozent und ab 01.01.2005 bis 31.03.2005 mit 35 Prozent pauschal besteuert.
Über diese und weitere wichtige Steueränderungen 2004 (auch für Arbeitnehmer) hält die Geschäftsstelle des Verein in der Pötcherstrasse eine umfangreiche Broschüre der Finanzministeriums NRW bereit. Diese steht kostenlos zur Abholung bereit.
Neben der Wahl des Vorsitzenden wurde auch Reiner Spilker für weitere 4 Jahre einstimmig in den Vorstand gewählt.