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Haus & Grund Minden kooperiert mit Hausbank München

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Neuer Mietspiegel für den Altkreis Lübbecke: Mieten fallen um 7 Prozent

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26. Oktober 2006
Herbstversammlungen in Minden und Lübbecke

Haus & Grund Minden: Sich gegen Mietnomaden zur Wehr setzen!

Minden – Die privaten Vermieter sollten zum Schutz der Allgemeinheit Strafanzeige bei der Polizei stellen, wenn Sie den Verdacht haben, auf einen sogenannten Mietnomaden hereingefallen zu sein.

Der Bielefelder Staatsanwalt Norbert Stukenbröker sprach vor rund 200 privaten Vermietern in der Herbstversammlung des Haus & Grund Minden zum Thema Mietnomaden im Victoria-Hotel. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte ein Vermieter nicht zögern zur Polizei zu gehen und Anzeige wegen Betruges erstatten, wenn er auch nur den leisesten Verdacht hat, dass ein Mieter, der die Miete nicht bezahlt, ein Mietnomade ist.

Mietnomaden sind Menschen, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. Typisch für derartige Betrügereien ist, dass zumeist ein oder zwei Monatsmieten nach Einzug bezahlt werden, danach wird der Vermieter zunächst vertröstet. Die Ausreden sind immer die gleichen: Einmal ist es ein Buchungsfehler bei der
Bank, der Arbeitgeber zahlt schlecht oder unpünktlich den Lohn oder jemand anderes schulde noch Geld, welches in Kürze erwartet wird. Droht der Vermieter dann mit Kündigung zieht der Mietnomade über Nacht aus und bestenfalls wird nur eine vermüllte und völlig verwahrloste Wohnung hinterlassen.

Vorsitzender Ditmar Schnittker überreicht Staatsanwalt Norbert Stukenbröker ein Dankeschön-Präsent

Auch in Minden hat sich das Mietnomadentum nach Angaben des Haus & Grund Minden in der Pöttcherstr. vergrößert. Grund sei wohl ein allgemeiner Werteverfall. Begünstigt werde dieser Umstand dadurch, dass der Mieter nach unserer Rechtsordnung rausgeklagt werden muss. Aber erst dann, wenn er zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Bis das gerichtliche Räumungsurteil ergeht, dauert es dann in manchen Fällen bis zu einem Jahr. Der finanzielle
Schaden für den Vermieter geht dann schnell in einen hohen vierstelligen Bereich.

Der Staatsanwalt empfahl den Vermietern, bereits im Vorfeld auf die richtige Mieterauswahl zu achten: „Nutzen Sie die Möglichkeiten die Ihnen Ihr Verein bietet“, so Stukenbröker mit dem Hinweis auf die Mieterbonitätsüberprüfungen durch Haus & Grund. Als hilfreich hat sich
auch die Mieterselbstauskunft erwiesen, die zukünftig allen Mietverträgen von Haus & Grund beiliegt. Ein Mietbewerber muss darin gegenüber seinem Vermieter erklären, wie hoch sein Einkommen ist, ob er eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat oder ob bereits Mietschulden bei einem anderen Vermieter vorhanden waren. Ein Mietbewerber, der in der Mieterselbstauskunft unwahre Angaben macht muss mit empfindlichen Strafen wegen Betruges durch die Gerichte rechnen so der Staatsanwalt. Die Vordrucke für eine Mieterselbstauskunft erhalten unsere Mitglieder exclusiv im Online-Service-Center.


Erste Herbstversammlung in Lübbecke

Lübbecke – Die rund 60 neuen Mitglieder aus Lübbecke informierten sich in der ersten Herbstversammlung über die aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht.

Mindens Vorsitzender Ditmar Schnittker begrüßte zum ersten Mal die neuen Mitglieder aus Lübbecke im Großen Saal des Alten Amtsgericht. Er zeigte sich sehr erfreut, dass die neue Geschäftsstelle so gut angenommen worden ist und das nahezu alle neuen Mitglieder der Einladung gefolgt sind.

Die Beratungen in der Lübbecker Geschäftsstelle werden durch Thorsten Post durchgeführt. Seit der Eröffnung im April hat er rund 200 Beratungsgespräche durchgeführt. „Fünfzig Mietrechtsangelegenheiten mussten im schriftlichen Verfahren erledigt werden, zwei Verfahren wurden an die Haus & Grund Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht überwiesen“, so Post. Nahezu alle neuen Mietbewerber werden derzeit in Lübbecke durch den Mieter-SolvenzCheck überprüft. Über 20 Prozent der Mietbewerber bestehen ihn leider nicht mehr, von einer Vermietung wurde abgeraten.


60 Mitglieder in Lübbecke bei der ersten Herbstversammlung


Der Höhepunkt des Abends war jedoch der Vortrag von Franz Pieper, Syndikus des Vereins. In einem Vortrag, der zu regen Diskussionen führte, sprach er über die neuen Bedingungen zu den Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, den asymmetrischen Kündigungsfristen aber auch über das neue Antidiskriminierungsgesetz. Auf völlige Unverständnis unter den privaten Vermieter stießen die neuen BGH-Urteile. „Wie es möglich sei, in langjährige Mietverträge einzugreifen, macht einen fassungslos“, so ein Vermieter mit Hinweis auf die Änderungen bei den Schönheitsreparaturen. Haus & Grund wurde aufgefordert, sich weiterhin für die Belange der privaten Vermieter einzusetzen.

 




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