...

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Mindener Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentümer

Vereins-Meldungen:



Grillen - Was ist erlaubt, was verboten?

[mehr...]




Haus & Grund Minden kooperiert mit Hausbank München

[mehr...]



Haus & Grund Minden gibt eigene Mitgliederzeitung heraus

[mehr...]



Neuer Mietspiegel für den Altkreis Lübbecke: Mieten fallen um 7 Prozent

[mehr...]



Weiterhin deutlicher Mitgliederzuwachs

[mehr...]




Jahreshauptversammlung 2008:
Neugründung der
"Haus & Grund im Mühlenkreis GmbH"

[mehr...]





Weitere Vereins-Meldungen im Online-Archiv
a




12. Mai 2009
Mietkautionskonten

Immer wieder kommt es zu Problemen, wenn Haus & Grund Mitglieder am Ende eines Mietverhältnisses mit der Mietkaution des Mieters aufrechnen wollen. Als besonders problematisch erweisen sich häufig Sparbücher auf den Namen des Mieters mit einer Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters. Aber auch Bankbürgschaften bergen oft manche überraschende Klausel. Für eine hervorragende, vermieterfreundliche Lösung hält Haus & Grund Geschäftsführer Thorsten Post die Mietkautionskonten der Hausbank München, die das Unternehmen Haus + Grund Mitgliedern anbietet.
„Diese Form der Anlage der Mietsicherheit ist eine hervorragende, vermieterfreundliche Lösung für unsere Mitglieder“ unterstreicht Post.
„Denn“ so der Geschäftsführer weiter „häufig holen Banken vor der Auszahlung der Mietkaution an den Vermieter die Zustimmung des Mieters ein. Erteilt dieser die Zustimmung nicht, so kommt es vor, dass die Banken die Kautionssumme nicht auszahlen, sondern beim Amtsgericht hinterlegen und der Vermieter das Geld dann nur unter größten Mühen, wenn überhaupt, erhält. Das kommt bei den Kautionskonten der Hausbank München nicht vor“. Denn die Hausbank München zahlt an den Vermieter immer aus, sobald dieser eine Auszahlung verlangt. Der Mieter wird nicht beteiligt.
Auch Probleme mit der Abgeltungssteuer gibt es nicht. Weder muss der Vermieter seine ihm persönlich zustehenden Freibeträge für Zinserträge belasten noch kann der Mieter Schadenersatz vom Vermieter für die ihm von den Kautionszinsen abgezogenen Steuern verlangen. Denn obwohl das Mietkautionskonto auf den Vermieternamen eingerichtet wird, ist der Vermieter nur Treunehmer und damit nicht für die Zinsabschlagssteuer verantwortlich.
Und auch für Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Hausverwalter sind die Mietkautionskonten der Hausbank München besonders interessant. Gelegentlich erfolgt nämlich in diesen Bereichen nicht die erforderliche Trennung zwischen Privat- oder Firmenvermögen einerseits und der Mietkaution andererseits. Verschwindet der Verwalter mit den Geldern der Wohnungseigentümergemeinschaft, was leider vorkommt, so werden wenigstens die Kautionskonten davon nicht berührt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hausbank München, klicken Sie hier.


© 2000-2010 Thorsten Post by Haus und Grund Minden e.V.