Grundsteuer ist verfassungsgemäß
Auch künftig müssen alle Wohnungsinhaber für selbst genutztes Wohneigentum Grundsteuer zahlen.
Viele Mitglieder hatten gegen die Grundsteuer für das Jahr 2006 Widerspruch eingelegt. Begründet wurde der Widerspruch mit der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer für selbstgenutzte Hausgrundstücke (Az: 1 BvR 1644/05). Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde dem Ruhen des Widerspruchsverfahrens seitens der Stadt Minden zugestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die vorgenannte Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer mittlerweile abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 21.06.2006, veröffentlicht am 03.07.2006, nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar und der Widerspruch hatte daher keinen Erfolg.
Auf eine Begründung verzichtete das Gericht. „Haus & Grund“ fragt sich warum. Das Anliegen der Beschwerdeführer, die Verfassungsmäßigkeit einer Steuererhebung auf die Vermögenssubstanz zu prüfen, ist berechtigt. Daher hat „Haus & Grund“ vom Bundesverfassungsgericht eine Begründung für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde erwartet.
Die Beschwerdeführer hielten die Steuer für verfassungswidrig, weil Eigentümer auch dann zahlen müssen, wenn ihnen die Immobilie keine Erträge bringt („Sondervermögenssteuer für Immobilien“).
Die von den Gemeinden erhobene Grundsteuer bringt derzeit knapp zehn Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Diese dürfen nunmehr nach der Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichtes auch weiterhin mit diesen Einnahmen rechnen.
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