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07. Nov. 2005
Haus & Grund Minden rät zur Zurückhaltung bei Gebäudeenergiepass und Dichtigkeitsprüfung

Minden
– Der Haus & Grund Minden rät allen Haus- und Grundeigentümern keine vorschnellen Aufträge für die Ausstellung von Energieausweisen - vielfach auch Gebäudeenergiepass genannt – zu erteilen. Einen festen Termin für die Einführung des Gebäudepasses gibt es noch nicht. Die inhaltlichen Einzelheiten sowie einen Starttermin muß eine neue Bundesregierung erst noch festlegen.

Hintergrund des Gebäudeenergiespasses ist die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden, die bis zum Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muß. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass Energieausweise Informationen über die Gesamtenergieeffizienz auf Grundlage der verbrauchten oder veranschlagten Energiemenge geben muß. Der neue Energieausweis soll Mietern bzw. Immobilienkäufern mehr Klarheit über die Energieeffizienz eines Gebäudes geben. Was bei Gefriergeräten oder Fernseher schon seit Jahren gängige Praxis ist, soll nun auch bei Immobilien eingeführt werden. Miet- oder Kaufinteressenten können sich vorab bereits ein Bild machen, ob sie in einen teuren Energieverschwender oder in ein gut gedämmtes Objekt mit geringen Heizkosten investieren.

Beim Energiepass müssen aber noch viele Einzelheiten, die derzeit noch strittig sind, geklärt werden. Dazu gehört insbesondere die Entscheidung darüber, ob der bedarfsorientierte Energiepass, also als der Ausweis, der den Energiebedarf rechnerisch unter Normbedingungen ermittelt oder wesentlich einfacher und kostengünstiger der verbrauchsorientierte Energieausweis, der auf Basis des gemessenen Gas- oder Ölverbrauchs erstellt wird. Zwischen beiden Verfahren können bei demselben Gebäude die Kostenunterschiede schon bei einigen Hundert Euro liegen. Haus & Grund fordert eine möglichst kostengünstige Lösung.

Zweck des Energiepasses ist es, die Immobilienangebote am Markt vergleichbarer zu machen und damit den Druck auf Eigentümer unwirtschaftlicher Gebäude zu erhöhen, die Energieausbeute zu verbessern. Unangemessen hohe Kosten brauchen Besitzer jedoch nicht zu befürchten. Ein erster Praxistests hat gezeigt, dass der verbrauchsorientierte Energienachweis für ein Einfamilienhaus bereits ab 150 Euro zu haben ist.

Ökologische Wundertaten sollte man vom Energiepass ohnehin nicht erwarten, denn damit ist kein Anspruch auf Modernisierung für die Gebäude verbunden. Die Angaben dienen ausschließlich der Information. Sind die Werte eines Hauses schlecht, könnten Eigentümer nicht zur Nachbesserung gezwungen werden. Für die Praxis bedeutet das: Mieter dürfen ihre Miete nicht mindern und Käufer dürfen im Nachhinein den Kaufpreis nicht anfechten, falls sich die ausgewiesenen Daten als schlecht erweisen. Der Energiepass soll lediglich den Wettbewerbsdruck um effizientere Gebäude auf dem Immobilienmarkt ankurbeln.

Weiteres Thema, welches die Haus- und Grundbesitzer zu weiteren Investitionen zwingen wird, ist die bevorstehende Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen.

Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen sind nach § 45 der Landesbauordnung verpflichtet, für alle Schmutzwasser führenden Abwasserleitungen auf dem Grundstück - auch solche Leitungen, die unter Gebäuden verlaufen - bis längstens zum 31.12.2015 einen Dichtheitsnachweis zu führen. Für Grundstücke, die in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen und auf denen Leitungen vor 1965 verlegt wurden, ist der Dichtheitsnachweis bereits bis zum 31.12.2005 zu führen. Vor allem die von dieser kurzen Frist betroffenen Grundstückseigentümer stehen nicht nur vor schwierigen technischen Fragestellungen sondern auch vor erheblichen finanziellen Belastungen, da erfahrungsgemäß eine Vielzahl alter Leitungen undicht ist und saniert werden muss, bevor ein Dichtheitsnachweis überhaupt erbracht werden kann. Z.Zt. werden von den Kommunen derartige Bescheinigungen noch nicht abverlangt, auch Bußgelder werden nicht verhängt! Grundstückseigentümer, die keinen Dichtigkeitsnachweis haben, betreiben ihre Anlagen jedoch illegal.

Welche Grundstücke im Kreis Minden-Lübbecke im Wasserschutzgebiet liegen, dazu finden unsere Mitglieder detaillierte Karten im Online-Service-Center.




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