17. März 2005
Hartz IV und die Folgen für Haus & Grund
Jahreshauptversammlung des Mindener Haus- und Grundeigentümervereins
Minden – Die Mindener Privatvermieter müssen mit Kündigungen ihrer Mieter rechnen, wenn diese Arbeitslosengeld II-Empfänger sind und in unangemessen großen Wohnungen leben. Über die Auswirkungen der Hartz IV-Reform informierten sich 150 Haus- und Grundeigentümer in der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Minden.
auf der Jahreshauptversammlung 2005: (v.l.) RAuN Franz Pieper, Iris Prasse, Regine Wehking, Peter Schwarze, 1. Vors. Ditmar Schnittker
Unsicherheit gab es vor allem darum, was "angemessener Wohnraum" ist und was zukünftig von den
Kommunen bezahlt wird. Dazu hat jetzt der Kreis Minden-Lübbecke klare Richtlinien herausgegeben, an die auch die Stadt Minden gebunden ist. Ein Alleinstehender wohnt in der Regel angemessen, wenn seine Wohnung etwa 45-50 Quadratmeter groß ist und circa 280 Euro kostet, incl. der Nebenkosten, jedoch ohne Heizkosten. Diese werden extra bezahlt. Für eine 4-köpfige Familie gilt als angemessen 90 Quadratmeter Wohnfläche und maximal 490 Euro Miete. „Personen die diese Vorgaben nicht einhalten, werden nunmehr aufgefordert binnen 6 Monaten ihre Wohnungen zu kündigen oder beispielsweise durch Untervermietung ihre Kosten zu senken“, so Peter Schwarze, Koordinator des Fachbereichs Soziales der Stadt Minden, der die Vermieter in einem Vortrag über die Richtlinien umfassend informierte.
Folgen für Bewohner eigener Immobilien
Ist ein Haus- und Wohnungseigentümer – oder ein im Haushalt lebender Angehöriger – seit (längstens) 12 Monaten arbeitslos und beantragt das Arbeitslosengeld II, gilt zunächst der Grundsatz, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind. Zum Vermögen zählt auch die Immobilie. Und auch hier: Ist die Immobilie angemessen groß, darf sie behalten werden. Für eine Familie als angemessen ist im Kreisgebiet ein Haus anzusehen, dessen Wohnfläche nicht größer als 130 Quadratmeter ist und dessen Grundstücksgröße nicht größer als 500 Quadratmeter ist, für den ländlichen Bereich darf die Grundstücksgröße sogar 800 Quadratmeter betragen. Werden diese Grenzen überschritten, müssen die Unterkunftskosten gesenkt, die Immobilie verkauft oder das Grundstück geteilt werden. „Ist eine Teilung nicht möglich, wird aber noch einmal der Einzelfall geprüft und dem Kreis zur Entscheidung vorgelegt“, so Schwarze.
Haus & Grund vergrößert Service-Angebot
Der Mindener Haus & Grund Verein betreibt mit mehr als 2300 Mitglieder die größte Geschäftsstelle im Kreis Minden-Lübbecke und blickt wiederum auf ein insgesamt positives Geschäftsjahr und einen ausgeglichenen Haushalt zurück. In der Geschäftsstelle in der Pöttcherstraße wurden im letzten Jahr mehr als 3000 Einzelberatungen durchgeführt. Für die geleistete Arbeit dankte der Vorsitzende Ditmar Schnittker besonders dem Geschäftsstellenteam Regine Wehking und Iris Prasse.
Durch eine Änderung der Satzung können dem Verein nunmehr auch Bau- und Kaufwillige beitreten und bereits im Vorfeld eines Immobilienerwerbs das umfassende Service- und Beratungsangebot des Vereins nutzen. So kann man beispielsweise aktuelle Grundstückspreise erfragen oder vor einer Vermietung einen potentiellen Mietbewerber auf dessen Bonität hin überprüfen lassen. Vorsitzender Schnittker kündigte außerdem an, dass Haus & Grund seine Mitglieder umfassend zu den Themen Energiepass und der Dichtigkeits-prüfungen von Abwasserleitungen in der Herbstversammlung am 20. Okt. informieren wird.