17. November 2001
Bauabzugssteuer für Bauleistungen
Zumutung für die privaten Vermieter
Bundesrat und Bundestag haben zur Sicherung der Steuereinnahmen und zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe verabschiedet. Mit den neuen steuerlichen Regelungen im Einkommensteuerrecht wir die Bauabzusbesteuerung eingeführt. Grundsätzlich unterliegt ab dem 01.01.02 jede Bauleistung der Bauabzugssteuer. Betroffen sind alle natürlichen und juristischen Personen.
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