03. Juli 2004
Haus und Grund nutzt private Auskunftei
Haus- und Grundeigentümer schützen sich vor “schwarzen Schafen”
Minden – Den Haus- und Grundeigentümerverein Minden ist es aus datenschutzrechlichen Gründen verboten eine sogenannte “schwarze Liste” insolventer Mieter zu führen. Dennoch stehen die privaten Vermieter der zunehmenden Zahl zahlungsunfähiger Mieter nicht hilflos gegenüber. Sie nutzen eine private Auskunftei.
Die deutlich gestiegene Zahl insolventer Mieter führt zunehmend dazu, dass private Vermieter auf Mietrückstände und verwahrloste Wohnungen sitzen bleiben (das MT berichtete). Mit einer Trefferquote von 99% schützen sich jedoch seit einigen Jahren die privaten Vermieter mit Hilfe einer Auskunftei –ähnlich der Schufa- vor dem finanziellen Desaster.
Im Gegensatz zur Schufa erhalten private Auskunfteien nur einen Teil der Daten von ihren Kunden, im wesentlichen ermitteln sie selbst. Sie sammeln Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen, insbesondere neben Name, Anschrift und Geburtsdatum, auch Angaben zum Vermögen (z.B. Tätigkeit, Arbeitgeber, Verdienst, Umsatz, Grundbesitz, Bankverbindung, Zahlungsweise, Schulden) und etwaige Hinweise auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie auf das Vorliegen von Zwangsversteigerungsverfahren oder Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden. Diese Daten stammen überwiegend aus allgemein zugänglichen Quellen wie z. B. Telefon- und Adressbüchern, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und anderen Publikationen über Konkurse, Vergleiche, Betriebsgründungen und Geschäftsberichten oder aus öffentlichen Registern, wie dem Handelsregister, dem Vereinsregister, dem Schuldnerverzeichnis oder dem Melderegister.
“Aber auch in unserem Gedächnis bleibt schon einmal der ein oder andere säumige Mieter haften”, so die Haus und Grund Geschäftsführerin Regine Wehking. Zwar sagt eine negative Auskunft noch nichts über den Menschen aus, ob er freundlich grüsst oder unverschuldet in finanzielle Not geraten ist, jedoch sollten Vermieter hier besonders vorsichtig und hohe Massstäbe setzen, wenn sie einen Mietvertrag unterschrieben.
Vor Abschluss eines Mietvertrages lassen sich die meisten Vermieter in der Geschäftsstelle in der Pöttcherstr. beraten, die 4-mal wöchentl. geöffnet hat. Massgeschneiderte rechtssichere Mietverträge erhält man hier ebenso wie Hilfestellung bei einer Nebenkostenabrechnung. Aber auch kostengünstige Rechtschutzversicherungen werden angeboten, die einen möglichen teuren Mietrechtsprozess absichern. Dabei wurde besonders Wert auf günstigen Konditionen und breite Absicherung gelegt.
Neben diesen Serviceleitungen wird für die rund 2300 Mitgliedern des Mindener Vereins aber auch noch sämtlicher aussergerichtlicher Schriftverkehr geführt und kostenlose Rechtsberatung bei einem der dem Verein angehörenden und auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt angeboten.
Das aber auch selbst Vorstandsmitglieder des Vereins keine andere Möglichkeiten haben als jeder andere Vermieter auch, das zeigt ein jüngstes Beispiel. Auch hier wurde “über Nacht” die Mietwohnung in einem völlig verwahrlosten Zustand verlassen, zurückgelassen wurden etliche defekte Elektrogeräte und Haushaltsgegenstände, die Wohnung musste komplett neu renoviert werden, der Mieter hatte während der Mietzeit den Offenbarungseid geleistet und ist insolvent. Der Schaden den der Mieter anrichtete wird auf rund 5000 € beziffert. Auch die Vorstandsmitglieder müssen sich an bestehende Gesetze halten und haben in dem Rechtsstaat auch keine anderen oder besseren Möglichkeiten.